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Rechtliche Folgen der Cookie-Richtlinie
Deutschland taumelt bei Umsetzung
26. June 2012
Zum 25. Mai 2012 lief die Frist zur Umsetzung der sogenannten "Cookie-Richtlinie" der EU aus. Doch eine Umsetzung in das deutsche Recht blieb bisher aus. Die Richtlinie verlangt, Benutzer nach einer Einwilligung zu fragen, bevor Daten auf deren Rechner gespeichert werden. Hintergrund der Richtlinie: Die EU ermittelte, dass sogenannte "Tracking-Cookies" die Erstellung von Bewegungs-, Nutzungs- und Interessenprofilen ermöglichen - daraus entstehe eine Gefährdung der Privatsphäre.
"Tracking-Cookies" filtern Informationen, womit Onlineshop-Betreiber ihren Kunden ein zugeschnittenes Angebot zur Verfügung stellen können. Außerdem tragen sie zur Optimierung der Website-Usability bei. Oft werden Cookies angewandt, um die Ergebnisse einer Werbe- oder Marketingkampagne durch z. B. Google Adwords zu ermitteln.
Folgen des Fristablaufs
Deutschland gehört zu den europäischen Mitgliedsstaaten, die es bisher versäumt haben, die EU-Richtlinie in lokale Gesetze umzusetzen. Für diesen Fall sieht das EU-Recht vor, dass eine Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen direkt anwendbar ist. Die Anforderungen für eine unmittelbare Anwendung werden jedoch von der Cookie-Richtlinie nicht erfüllt. Anscheinend hat die Bundesregierung willentlich mit der Umsetzung der Richtlinie abgewartet – offenbar werden Lösungsmöglichkeiten, vorwiegend von den betroffenen Online-Branchen, erwartet. Trotz allem wird uns hierzulande eine Umsetzung der Richtlinie nicht erspart bleiben – die EU hat wegen des Fristablaufs mit Klage gedroht, und der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar steht ebenfalls schon in den Startlöchern.
Welche Cookies sind betroffen? Welche nicht?
Betroffen sind z.B. die so genannten Tracking-Cookies, also Cookies, die das Benutzerverhalten aufzeichnen. Als Beispiel sind hier Cookies zu nennen, die die zuletzt angesehenen Artikel in einem Shop speichern. Im Folgenden haben wir eine Liste mit jenen Cookies zusammengestellt, für die nur eine allgemeine Information über deren Funktionen vorliegen muss – eine Einwilligung des Nutzers ist hier nicht erforderlich:
- die Warenkorb-Cookies,
- Cookies, die der Sicherheit des Einloggens dienen,
- Session-Cookies, die z.B. die einzelnen Schritte während des Bestellprozesses bis zum Abschluss der Bestellung speichern,
- Flash-Cookies für Video- oder Audio-Ausführungen, wenn der Nutzer sich diese gewünscht hat,
- Cookies, die die Eigenschaften des Nutzers speichern, wenn diese Eigenschaften erforderlich sind, um die gewünschte Leistung zu erbringen (Sprache, Währung).
Wie kann eine Einwilligung erfolgen?
Zu den weniger guten Möglichkeiten zur Einholung der Einwilligung gehört die Nutzung von Pop-Ups. Eine bessere Lösung ist es, eine Information mittels Opt-In Seite vorzuschalten – ähnlich der Altersbestätigung bei Alkoholika-Erzeugern. Die Einwilligung kann direkt bei Aufruf der Webseite eingeholt werden. Der Nutzer erhält dann einen Link, der ihn direkt auf die Datenschutzerklärung der Seite verweist. In dieser Erklärung wird die Nutzung und Setzung der Cookies genau beschrieben. Daneben wird erläutert, welche Browsereinstellungen der Nutzer ändern muss, damit keine Cookies gesetzt werden. Kehrt der Nutzer dennoch auf die Webseite zurück, so zeigt er sich mit der Cookiesetzung einverstanden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einblendung eines statischen Info-Banners am unteren Seitenrand, um eine rechtmäßige Einwilligung einzuholen. Diese Lösung wird bereits vom weltweit größten Motorenhersteller Honda eingesetzt.
Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden: Einmal mehr müssen deutsche Webmaster aktiv werden, um nicht in die Hände von Abmahnern zu geraten.
Quellenangaben & Gesetzestext
- www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/01/tmg-cookie-richtlinie-spd/
- www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/07/eu-cookie-richtlinie-was-bedeutet-der-fristablauf/
- www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/02/umsetzung-der-einwilligungspflicht-aus-der-cookie-richtlinie-in-frankreich/
- www.iitr.de/die-neue-cookie-richtlinie-der-eu-worauf-sich-unternehmen-bereits-heute-einstellen-sollten.html
- www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11_28B_29,templateId=raw,property
Autor: Anna Kowalke
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